
Ein Berliner Gericht stuft Googles KI-Übersichten lediglich als „neues Suchergebnisformat“ ein: Google habe keinen bestimmenden Einfluss auf die Inhalte. Ein Parfumkonzern hatte geklagt, weil die KI-Suche seine Markennamen neben günstigeren Duft-Alternativen anzeigte. Das Urteil steht in einigen Teilen im Widerspruch zu einem Münchner Richterspruch, der Google für unwahre KI-Antworten haften lässt.
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