
Das Landgericht Frankfurt hat entschieden, dass ein von einer Person geschriebener Liedtext urheberrechtlich geschützt bleibt, auch wenn die zugehörige Musik per KI (SunoAI) erzeugt wurde.
Der Artikel Deutsches Gericht entscheidet: Die Behauptung „Das ist KI“ reicht nicht, um das Urheberrecht auszuhebeln erschien zuerst auf The Decoder.

