
Google legt Berufung gegen das Urteil des Landgerichts München I ein, das den Konzern für fehlerhafte KI-Suchübersichten direkt haftbar machte. Die KI hatte zwei Münchner Verlage fälschlich mit Betrugsmaschen verknüpft. Google spricht von „eng begrenzten Fehlern“, das Gericht sah das anders.
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