
Die deutschen Medienanstalten stufen KI-Suchmaschinen erstmals als Inhalteanbieter ein und erlassen Bescheide gegen Google und Perplexity. Googles KI-Übersichten sollen journalistische Links unzulässig verdrängen, weil sie als eigene Inhalte gelten, nicht als neutrale Suchergebnisse. Beide Unternehmen können innerhalb eines Monats Rechtsmittel einlegen.
Der Artikel Medienaufsicht stuft Googles KI-Suche als Inhalteanbieter ein und wendet Medienrecht an erschien zuerst auf The Decoder.