
Das Landgericht München I stuft Google als unmittelbaren Störer für Inhalte seiner KI-Suchübersichten ein: Die bisherige eingeschränkte Haftung für Suchmaschinenbetreiber sei nicht übertragbar. Die KI hatte zwei Verlage fälschlich mit Betrugsmaschen verknüpft und dabei Aussagen getroffen, die in keiner der verlinkten Quellen standen. Das Urteil könnte zum Präzedenzfall für die Haftung KI-generierter Inhalte werden.
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